ADR-Auffrischungskurs (Fortbildung)
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Fahrzeugführer, die gefährlicher Güter in kennzeichnungspflichtigen Mengen transportieren, müssen im Besitz einer gültigen ADR-Bescheinigung sein. Nach der erfolgreichen Teilnahme an dem ADR-Basiskurs hat die Schulungsbescheinigung eine Gültigkeit von 5 Jahren.
Ohne Laufzeitverlust kann die Gültigkeit der ADR Schulungsbescheinigung verlängert werden, wenn Sie innerhalb der letzten 12 Monate vor Ablauf der Gültigkeit eine Fortbildungsschulung besuchen und erfolgreich an der Prüfung der Industrie- und Handelskammer teilnehmen.
Im ADR-Fortbildungskurs werden Ihre theoretischen und praktischen Kenntnisse im Umgang mit gefährlichen Gütern sowie der Pflichten und Verantwortlichkeiten aller am Transport beteiligten Personen und die Besonderheiten der Dokumentation und der Ausrüstungsgegenstände gefestigt und auf den aktuellsten Stand gebracht.
Mit der erfolgreichen Teilnahme an dem Fortbildungskurs wird auch die Gültigkeit Ihrer Aufbauqualifikation (Tank, Klasse 1 und 7) verlängert.
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Die Schulung erfolgt gemäß Kapitel 8.2 ADR und dem Rahmenlehrplan des DIHK
- Allgemeine Vorschriften
- Allgemeine Gefahreneigenschaften
- Dokumentation
- Fahrzeug- und Beförderungsarten, Umschließungen, Ausrüstung
- Aufschriften, Bezettelung und Kennzeichnung
- Durchführung der Beförderung (praktischer und theoretischer Teil)
- Pflichten und Verantwortlichkeiten sowie Sanktionen
- Maßnahmen nach Unfällen und anderen Zwischenfällen
- Prüfung gemäß der zuständigen IHK (30 min)
Veranstaltungsort
Gefahrgutservice und Beratung NB GmbH in Malchow
Bahnhofstraße 5
17213 Malchow
Datum/Zeit
15.02.2025 Lehrgangsbeginn
08:00 - 14:00 Uhr
22.02.2025
08:00 - 14:00 Uhr