Auffrischungsschulung gem. TRGS 520
Unternehmen und Betreiber von Sammelstellen und Zwischenlagern für gefährliche Abfälle müssen gemäß TRGS 520 Nr. 5.4 ihr fachkundiges Personal jährlich fortbilden.
TRGS 520 Nr. 5.4
“Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die Fachkräfte mindestens einmal jährlich, in Bezug auf die Lagerung mindestens alle zwei Jahre, aufgabenspezifisch fortgebildet werden. Die Fortbildungsmaßnahmen und die Teilnehmer sind zu dokumentieren. Hilfskräfte sind entsprechend einzuweisen.”
Nutzen Sie unser Weiterbildungsangebot für Ihre Mitarbeiter.
In unserer eintägigen Auffrischungsschulung festigen wir das bereits vorhandende Wissen im Umgang mit gefährlichen Abfällen und frischen die Kenntnisse in den relevanten Rechtsbereichen Abfall, Arbeitsschutz und Gefahrgut auf.
wesentliche Inhalte
- Umgang mit gefährlichen Abfällen
- Neuerungen im Abfallrecht
- Änderungen bei den Arbeitsschutzvorschriften
- Unfälle mit ätzenden Stoffen
- Vergiftungen
- Änderungen im Gefahrstoff- und Gefahrgutrecht
- Abfallwirtschaft
- Bekämpfung von Entstehungsbränden
Veranstaltungsort
Gefahrgutservice und Beratung Neubrandenburg GmbH
Warliner Straße 6
17034 Neubrandenburg
Datum/Zeit
27.04.2022
08:00 - 16:00 Uhr