Gefahrgutfahrerschulungen gemäß ADR

Fahrzeugführer von Tankfahrzeugen und anderen kennzeichnungsflichtigen Einheiten zur Beförderung gefährlicher Güter, müssen im Besitz einer gültigen ADR-Bescheinigung sein.

Die Schulungen zum Erwerb der ADR-Bescheinigung werden in Kursform durchgeführt. Nach der Teilnahme an einem Basiskurs und erfolgreicher Prüfung durch die Industrie- und Handelskammer ist man berechtigt, gefährliche Güter als Stück- und Schüttgut zu befördern.

Für den Transport von Explosivstoffen (Klasse 1), radioaktiven Stoffen (Klasse 7) sowie für die Tankbeförderung gefährlicher Güter, ist die erfolgreiche Teilnahme an zusätzlichen Aufbaukursen erforderlich. Voraussetzung für die Teilnahme ist der gültige Basiskurs.

Die ADR-Schulungsbescheinigung kann 12 Monate vor Ablauf der Gültigkeit ohne Laufzeitverlust verlängert werden, durch eine erfolgreiche Prüfung beim Auffrischungskurs.

Die Gefahrgutservice und Beratung GmbH ist durch die IHK zu Neubrandenburg als Veranstalter für alle Kurse anerkannt.