Ob Entscheidungsträger oder Verantwortlicher im Unternehmen,
der Gesetzgeber wird Sie in die Pflicht nehmen.
Die Anforderungen an die Unternehmen und deren Mitarbeiter sind umfangreicher geworden. Gesetzesänderungen, Übergangsvorschriften oder Neuauslegungen von Handhabungsrichtlinien – haben Sie überhaupt noch einen Überblick? Wie aktuell ist Ihr Kenntnisstand? Deshalb setzen Sie mit uns auf die Devise: Sicherheit organisieren – Mitarbeiter fördern – Qualität schaffen
Sicherheit organisierenGestellung der externen Fachkraft für Arbeitssicherheit Gestellung des externen Gefahrgutbeauftragten Mitarbeiter fördern• jährliche Arbeitsschutzunterweisung Qualität schaffen• Erarbeitung von Betriebsanweisungen und Gefährdungsbeurteilungen |