Ob Entscheidungsträger oder Verantwortlicher im Unternehmen,

der Gesetzgeber wird Sie in die Pflicht nehmen.

Die Anforderungen an die Unternehmen und deren Mitarbeiter sind umfangreicher geworden. Gesetzesänderungen, Übergangsvorschriften oder Neuauslegungen von Handhabungsrichtlinien – haben Sie überhaupt noch einen Überblick? Wie aktuell ist Ihr Kenntnisstand?

Deshalb setzen Sie mit uns auf die Devise:

Sicherheit organisieren – Mitarbeiter fördern – Qualität schaffen

 

Sicherheit organisieren

Gestellung der externen Fachkraft für Arbeitssicherheit
• Übernahme der Pflichten gemäß § 6 Arbeitssicherheitsgesetz

Gestellung des externen Gefahrgutbeauftragten
• integriert im Gefahrgutservice

Mitarbeiter fördern

• jährliche Arbeitsschutzunterweisung
• Mitarbeiterweiterbildung mit unserem Schulungsangebot

Qualität schaffen

• Erarbeitung von Betriebsanweisungen und Gefährdungsbeurteilungen
• Sicherheitsbeurteilungen und Betriebsbegehungen