Gefahrgutservice
Jedes Unternehmen, das als Absender, Verpacker oder Transporteur an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt ist, muss abgesehen von möglichen Befreiungen einen Gefahrgutbeauftragten bestellen.
Die Gefahrgutservice und Beratung Neubrandenburg GmbH bietet hierzu nachfolgend aufgeführte Dienstleistungen an:
Gestellung eines extern bestellten Gefahrgutbeauftragten
• Übernahme der Pflichten gemäß § 8 der
Gefahrgutbeauftragtenverordung (GbV) in Verbindung mit
Unterabschnitt 1.8.3.3 des ADR
• Erarbeitung bzw. Beratung bei der Erarbeitung von
Unfallberichten gemäß Unterabschnitt 1.8.3.6 ADR
• Schulung der Personen, die an der Beförderung gefährlicher
Güter beteiligt sind gemäß Kapitel 1.3 ADR/RID/MDG-Code
• Übernahme der Pflichten gemäß § 8 der
Gefahrgutbeauftragtenverordung (GbV) in Verbindung mit
Unterabschnitt 1.8.3.3 des ADR
• Erarbeitung bzw. Beratung bei der Erarbeitung von
Unfallberichten gemäß Unterabschnitt 1.8.3.6 ADR
• Schulung der Personen, die an der Beförderung gefährlicher
Güter beteiligt sind gemäß Kapitel 1.3 ADR/RID/MDG-Code
Gefahrgutmanagement / Gefahrgutberatung
• Hilfestellung bei Erarbeitung und Aufbau einer
unternehmenspezifischen Gefahrgutorganisation
• Beratung und Unterstützung bereits bestellter
Gefahrgutbeauftragter
• Erarbeitung gutachterlicher Stellungnahmen
• Hilfestellung bei Erarbeitung und Aufbau einer
unternehmenspezifischen Gefahrgutorganisation
• Beratung und Unterstützung bereits bestellter
Gefahrgutbeauftragter
• Erarbeitung gutachterlicher Stellungnahmen